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Baugesuche und Raumplanung

Wir unterstützen Sie im Bewilligungsverfahren von landwirtschaftlichen Bauten und rechnen für Sie die nötigen Dokumente, wie z.B. die DBTS-Bilanz, die Ammoniak- oder Mindestabstandsberechnung.

Der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband bearbeitet Unterlagen zu Handen der Dienststellen Landwirtschaft und Wald (lawa), dem Amt für Umwelt und Energie (uwe) und der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi). Vor der Erstellung konkreter Pläne ist eine Vorabklärung des Bauvorhabens empfehlenswert. Der Landwirt erfährt dabei, ob sein Bauvorhaben bewilligungsfähig ist und mit welchen Auflagen zu rechnen sind. Zudem stellen wir die notwendigen Unterlagen bereit, welche dem Baugesuch beigelegt werden müssen, nebst den Planunterlagen.

 

Sei es für den Bau eines neuen Laufstalles oder für die Umnutzung des Schweinezuchtstalles in einen Maststall, sobald für Tiere gebaut wird, muss der Bauherr einige Nachweise erbringen. Der LBV stellt alle nötigen Nachweise aus und unterstützt den Landwirt bis zur Baubewilligung.

 

Folgende Nachweise erstellt der LBV:

  • Nachweis Bodenabhängigkeit (DB-TS-Beurteilung)
  • Berechnung der Ammoniakminderung
  • Mindestabstände
  • Hofdüngerlagerberechnung
  • Raumbedarfnachweis von Remisen und der Futterlagerung
  • Plan-Nährstoffbilanz
  • Nachweis der längerfristigen Existenz

 

Da vor allem die DB-TS Beurteilung, der Mindestabstand und die Ammoniakemissionen bei vielen Baugesuchen die limitierenden Faktoren sind, empfiehlt der LBV, schon zu einem frühen Zeitpunkt in der Planungsphase einen Beratungstermin mit uns abzumachen. Nach diesem Termin wird klar, ob das angedachte Vorhaben überhaupt bewilligungsfähig ist.

 

Sind Sie unschlüssig, in welchen Betriebszweig Sie investieren sollen? Dann wenden Sie sich an uns. Gerne rechnen wir mit Ihnen einige Varianten durch, damit Sie sehen, welches Projekt raumplanerisch realisierbar ist und welches nicht.

 

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Bauvorhaben und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.